- Die Anzahl der Plätze (maximale Belegung) und das Betreuungsangebot (Gruppentypen)
ist in der Betriebserlaubnis der jeweiligen Einrichtung festgelegt.
- Die Kinder aus der eigenen U3 Gruppe werden zuerst berücksichtigt und danach die
Vormerkungen auf der Warteliste des Kitanavigators.
- Die Kinder für die Typ 3 Gruppen werden nach dem Alter aufgenommen, Kinder die noch 1 Jahr
bis zur Einschulung, die noch 2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre die Einrichtung besuchen.
- Die Altersstruktur der Typ 2 Gruppen findet besondere Berücksichtigung, damit
langfristig eine pädagogisch wertvolle Arbeit möglich ist.
- Kinder aus dem Einzugsgebiet der Kirchengemeinde finden vorrangige
Berücksichtigung.
- Kinder Alleinerziehender und Kinder aus kinderreichen Familien werden bevorzugt
aufgenommen (Härtefälle).
- Kinderreich bedeutet: Familien mit vier Kindern und mehr Kindern, Familien mit drei
Kindern, die alle im Vorschulalter sind und wobei kein Kind einen Kindergartenplatz hat.
- Außerdem werden Kinder aus Familien mit Mehrlingsgeburten besonders
berücksichtigt.
- Anmeldeschluss ist der 15. Dezember eines Jahres. Alle Kinder, die bis zum 01.08. des
Jahres 1 Jahr alt sind, werden für den Gruppen Typ 2 berücksichtigt. Kinder, die bis zum 31.10. des Jahres 3 Jahre alt sind, werden für den Gruppentyp 3 und Typ 1 berücksichtigt, sofern genügend
Kindergartenplätze vorhanden sind.
- Die Aufnahme erfolgt über
den Kitanavigator der Stadt Recklinghausen.
- Geschwisterkinder bekommen einen Betreuungsplatz, wenn ein
Geschwisterkind die Einrichtung besucht.
- Die Aufnahme ist ab einem
Jahr möglich, sofern Plätze vorhanden sind.
- Kinder aus Familien mit Kindern mit besonderem
Förderbedarf finden besondere Berücksichtigung.
- Wenn beide Eltern berufstätig sind, wird dieses besonders
berücksichtigt. Wir erwarten einen Nachweis der Berufstätigkeit vom Arbeitgeber der Eltern.
- Kinder, deren Eltern der Konfession des Trägers
angehören, finden besondere Berücksichtigung.
- In besonderen Ausnahmefällen entscheidet der Kindergartenrat
über die Aufnahme eines weiteren Kindes.
- Kriterien zur
Betreuungszeit:
- Die Buchungszeit 25, 35, 45 Stunden/ Woche ist nach
dem Kibiz (Kinderbildungsgesetz NRW) für ein Jahr bindend.
- Die Betreuungszeit kann in
Einzelfällen heraufgesetzt oder herabgesetzt werden, wenn es die familiäre Situation erfordert oder ein Arbeitsplatz davon abhängt.
- Die Leitungen entscheiden gemeinsam mit dem Träger
über individuelle Lösungen in besonderen Fällen.