Gesetzlicher Auftrag (Bildung, Erziehung, Betreuung)
Bildungsvereinbarung NRW
Auszug aus dem KiBiz – Nordrhein-Westfalen § 3 Aufgaben und Ziele
(1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
(2) Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.
https://kitarechtler.de/2016/08/16/der-gesetzliche-bildungsauftrag-fuer-kitas-traeger-und-erzieher/ (Quellenangabe)
Das KiBiz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.
Es besteht eine Vereinbarung gemäß § 8a SGB VIII in unserer Gemeinde
Wir orientieren uns an der Datenschutzverordnung der Kindertageseinrichtungen des Bistum Münster.